Nutzungsbedingungen

Vielen Dank für Ihr Interesse an EV-Trainings!

 

Wir sind die EV-Trainings UG (nachfolgend „wir“ oder „EV-Trainings“) und bieten auf einer eigenen digitalen Lernplattform Schulungen und Informationen rund um das Thema Elektromobilität und damit verbundenen Themengebiete, beispielsweise die Stromwirtschaft, für Unternehmen und Privatpersonen.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge der EV-Trainings mit ihren Vertragspartnern (“Mitglied”). Dies schließt insbesondere alle von EV-Trainings zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und insbesondere den Mitgliedsvertrag ein (jede in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge werden nachfolgend als “Vertrag” zusammengefasst).

Definitionen

“Schulungsplattform” meint das von EV-Trainings betriebene Portal für den Abruf von Schulungsinhalten, welches nach erfolgreicher Registrierung den Mitgliedern unter www.ev-trainings.com zur Verfügung steht.

“Schulungskurs” meint die von EV-Trainings entwickelten oder gesammelten und auf der Schulungsplattform einsehbaren Lerninhalte in Form von Texten, Fotos, Grafiken, Präsentationen, Videos, Links und Tabellen.

“Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen und Unterlagen unabhängig von der Art Ihrer Verkörperung oder Wiedergabe, einschließlich der Vertragsdokumente, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, und die nicht öffentlich verfügbar oder aus deren Inhalt sich ergibt, dass sie offensichtlich nicht vertraulich behandelt werden sollen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer, Marketing-Pläne, finanzielle Angelegenheiten.

Gegenstand des Mitgliedsvertrages

Der Vertrag regelt die Bereitstellung der Schulungskurse über die Schulungsplattform durch EV-Trainings für ihre Mitglieder nach Maßgabe des Leistungsumfangs (Details im weiteren Abschnitt dieser Nutzungsbedingungen).

EV-Trainings stellt den Zugang zur Schulungsplattform mit Wirkung zu dem in dem Vertrag vereinbarten Datum (der „Schulungsbeginn“) erstmalig zur Nutzung zur Verfügung.

EV-Trainings erbringt ihre Dienstleistungen als Software-as-a-Service-Leistung. Dies umfasst die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die Speicherung der aus der Nutzung der Schulungskurse vom Mitglied generierten Daten auf einem Server von EV-Trainings für die Vertragslaufzeit.

Der Speicherplatz ist hinsichtlich der Speicherung der Inhalte der Schulungskurse unbegrenzt. Für das Streaming der Inhalte des E-Learning-Kurses berechnet Masterplan keine zusätzliche Vergütung.

Die Schulungsplattform sowie alle Schulungskurse von EV-Trainings dürfen nur von Mitgliedern genutzt werden, die sich über die Schulungsplattform namentlich als Mitglied registriert haben.

Leistungsumfang

Eine nähere Beschreibung der Schulungskurse von EV-Trainings und damit verbundenen Lerninhalte finden Sie auf der Webseite zu den Schulungsinhalten von EV-Trainings (www.ev-trainings.com/schulungsinhalte). Der Leistungsumfang umfasst neben dem dort beschriebenen Schulungskursen auch alle Vertiefungskurse und alle neuen Kurse, die von EV-Trainings während der Vertragslaufzeit über das E-Learning-Portal allgemein verfügbar gemacht werden, sofern diese dem Leistungsumfang der jeweiligen Mitgliedschaft entspricht.

Übergabepunkt für die Leistungen von EV-Trainings an das Mitglied ist der Routerausgang des Servers von EV-Trainings bzw. des von EV-Trainings beauftragten externen Rechenzentrumsdienstleisters. Die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet fällt in den Risikobereich des Mitglieds.

EV-Trainings ist berechtigt, die Schulungskurse oder die Schulungsplattform nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Sofern und soweit mit der Änderung der Schulungsplattform eine wesentliche Einschränkung von Funktionalitäten einhergeht, wird EV-Trainings dies dem Mitglied spätestens drei Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht das Mitglied, werden sich die Parteien einvernehmlich auf eine Lösung verständigen. 

Weitere Leistungen kann das Mitglied gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung separat bei EV-Trainings erwerben, sofern diese Leistungen allgemein von EV-Trainings verfügbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen wie Hilfs- und Unterstützungsleistungen, spezifische Anpassungen auf Mitgliedsseite, Erstellung mitgliedsspezifischer Inhalte sowie die Beratung hinsichtlich Einsatz und Umgang mit den Schulungskursen.

Abschluss des Mitgliedsvertrages

Die Schulungskurse von EV-Trainings können ausschließlich nach vorheriger Registrierung und Anlegung eines vollständigen Mitgliedsprofils mit wahrheitsgemäß personenbezogenen Angaben zu Vorname, Nachname, gültige E-Mail-Adresse, auf der Schulungsplattform genutzt werden. Alle Schulungskurse, die über kostenpflichtige Mitgliedschaften bereitgestellt werden können ausschließlich nach Ergänzungen weiterer personenbezogenen Angaben, darunter Geburtsdatum und -ort und die aktuelle postalische Adresse, welche eine eindeutige Identifizierung des Mitglieds ermöglicht, auf der Schulungsplattform genutzt werden.

Mitglied kann nur eine natürliche Person sein. Möchte ein Unternehmen für Mitarbeiter oder Angestellte einen Mitgliedsvertrag abschließen, so muss für jeden Mitarbeiter eine eigene Mitgliedschaft abgeschlossen und ein eigenes persönliches Mitgliedskonto eingerichtet werden. Gesonderte Vereinbarungen zwischen EV-Trainings und dem Unternehmen (z.B. Bündel-Rabatte oder Rahmenvereinbarungen) können weitere oder abweichende Bestimmungen enthalten.

Der Antrag eines Nutzers auf Registrierung erfolgt mithilfe des Registrierungsformulars von EV-Trainings. Die Annahme des Antrags erfolgt durch Annahmebestätigung von EV-Trainings gegenüber dem Antragsteller in Textform. Mit Annahme des Registrierungsantrags durch EV-Trainings wird der Mitgliedsvertrag geschlossen.

Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Annahme des Angebots auf Abschluss des Mitgliedsvertrages steht im Ermessen von EV-Trainings. EV-Trainings kann die Annahme des Angebots auch an weitere Voraussetzungen knüpfen (z.B. Identitätsprüfungen, Bonitätscheck).

Bei Abschluss des Mitgliedsvertrages wird für das jeweilige Mitglied ein Mitgliedskonto eingerichtet. Die von EV-Trainings beim Antrag auf Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Alle Angaben müssen der natürlichen Person zuzuordnen sein. Das Mitglied ist nach erfolgreicher Registrierung verpflichtet, die eigenen Kontakt- und Registrierungsdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. EV-Trainings ist berechtigt, dem Mitglied gegenüber abzugebende Erklärungen wirksam an dessen E-Mail-Adresse zuzustellen, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.

Das Mitglied ist verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten, einschließlich des veränderbaren Passworts, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte das Mitglied den Verdacht auf Missbrauch des eigenen Passwortes oder Mitgliedskontos haben, hat es EV-Trainings unverzüglich zu informieren.

Die bei der Registrierung gespeicherten persönlichen Daten werden von EV-Trainings gespeichert, so dass das Mitglied jederzeit auf die eigenen Zugangsdaten auf dem Mitgliedskonto zugreifen kann. Der Umgang mit den persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung von EV-Trainings geregelt.

Das Mitgliedskonto und der Mitgliedsvertrag sind persönlich und nicht übertragbar.

Nutzungsrechte

EV-Trainings räumt dem Mitglied im Rahmen des Leistungsumfangs der erworbenen Mitgliedschaft das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Leistungsumfang nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Schulung des Mitglieds beschränkt.

Die zur Nutzung der Schulungskurse erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Browsersoftware) sind in der Nutzungsbeschreibung (Rubrik: “So funktioniert`s) beschrieben.

Sämtliche Rechte an den Schulungskursen, der Schulungsplattform, der Webseite und jede damit im verbundenen Informationen, Dienstleistungen und Produkte verbleiben bei EV-Trainings. Das Mitglied ist nicht berechtigt, die Schulungskurse oder sonstige Inhalte von EV-Trainings auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems von EV-Training zu kopieren.

Das Mitglied darf die Schulungskurse oder sonstige Inhalte von EV-Trainings nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen.

Das Mitglied darf die Schulungskurse oder sonstige Inhalte von EV-Trainings nicht bearbeiten, ändern, dekompilieren, zurück entwickeln oder disassemblieren. Gesetzlich zwingende Rechte unter dem Urhebergesetz bleiben unberührt.

Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied ist für die Schaffung der erforderlichen mitgliedsseitigen Nutzungsvoraussetzungen, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Mitglied und EV-Trainings bis zum Übergabepunkt verantwortlich. 

Das Mitglied hat dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten und dafür zu sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren in die Systeme von EV-Trainings gelangen. 

Das Mitglied hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Schulungsplattform, der Schulungskurse und alle weiteren Inhalte und Leistungen von EV-Trainings durch Unbefugte zu verhindern. Das Mitglied wird EV-Trainings unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sein könnten.

Das Mitglied darf von EV-Trainings eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen, verändern oder ausschalten. Das Mitglied darf Sicherheitsmechanismen unserer Systeme nicht prüfen, scannen oder testen.

Das Mitglied darf die Mitgliedschaft und den damit verbundenen Zugang zur Schulungsplattform und Schulungskurse nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwenden.

Das Mitglied hat EV-Trainings unverzüglich über Störungen der Schulungsplattform zu unterrichten und EV-Trainings in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen. 

Das Mitglied ist nicht berechtigt, erhaltene Coupons oder Rabatt-Codes einer Mitgliedschaft von EV-Trainings kommerziell zu nutzen beziehungsweise öffentlich anzubieten oder an Dritte zu geben.

Dem Mitglied ist jede Handlung untersagt, die den Betrieb oder die Verfügbarkeit der Schulungsplattform, der Webseite, der Netzwerkinfrastruktur oder der Domain stören, erschweren oder verzögern (z.B. mittels Viren, Trojanische Pferde, Würmer, Malware, Spam, Mailbomben etc.). Dies gilt auch wenn das Mitglied nur mittelbaren Einfluss auf diese Handlung hat oder Dritte in jeglicher Form unterstützt diese Handlungen zu vollziehen.

Das Mitglied darf keine Scraping-, Spider- oder Roboter-Software oder sonstige automatisierten Verfahren für den Zugriff auf die Webseite, die Schulungsplattform, die Schulungskurse oder andere Dienstleistungen von EV-Trainings verwenden.

Mitgliedsbeitrag

Für die Bereitstellung der Schulungsplattform mit dem Zugriff auf kostenpflichtige Schulungskurse zahlt das Mitglied einen Mitgliedsbeitrag in Höhe des in dem Mitgliedsvertrag vereinbarten Betrages pro Mitglied für den im Vertrag vereinbarten Nutzungszeitraum.

Der Mitgliedsbeitrag ist nutzungsunabhängig und fällt auch an, wenn das Mitglied die Schulungskurse nicht in Anspruch nimmt.

Der Mitgliedsbeitrag ist stets im Voraus zu zahlen, erstmals mit Abschluss des Mitgliedsvertrages, anschließend zu Beginn eines jeden neuen Nutzungszeitraums.

Der Mitgliedsbeitrag wird dem Zahlungsmittel in Rechnung gestellt, das während der Registrierung hinterlegt wurde. Firmenkunden haben zusätzlich die Möglichkeit, den Betrag durch Überweisung nach entsprechender Rechnungsstellung gemäß durch EV-Trainings gesetztem Zahlungsziel zu zahlen. Dazu muss der Firmenkunde die Zahlung per Rechnung während des Anmeldeprozesses oder bei EV-Trainings direkt beantragen. Als Firmenkunden werden Gewerbetreibende und andere Unternehmen verstanden, die Kunden von EV-Trainings werden möchten.

Wenn das Mitglied ein anderes Zahlungsmittel (z.B. eine andere Kreditkarte) benennen möchten, muss dieses im Mitgliederbereich oder durch Kontaktaufnahme mit EV-Trainings geändert werden.

Das Mitglied stimmt zu, dass EV-Trainings alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einsetzen darf, um fällige Mitgliedsbeiträge einzuziehen, sofern Versuche, die Kreditkarte oder das Bankkonto zu belasten, aus irgendeinem Grund scheitern. Dies schließt auch Inkassoverfahren ein.

Alle angegebenen Preise sind inklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Mitgliedsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und hat eine feste Anfangslaufzeit ab dem Datum des Beginns des Schulungskurses.

Nach Ablauf der ersten Nutzungslaufzeit verlängert sich der Mitgliedsvertrag automatisch um Verlängerungsperioden von der ursprünglichen Anfangslaufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Anfangslaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsperiode ordentlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

EV-Trainings kann den Mitgliedsvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der EV-Trainings die Fortsetzung des Mitgliedsvertrages auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Mitglieds unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn das Mitglied vorsätzliche falsche Personen-, Kontakt-, Firmen- oder Zahlungsdaten angibt oder in sonstiger Weise über seine Identität täuscht,
  • wenn das Mitglied die Nutzung seiner Mitgliedschaft einem Dritten überlässt oder einem Dritten unberechtigt Zugang zu Leistungen von EV-Trainings verschafft,
  • wenn das Mitglied bereits zuvor von EV-Trainings gekündigt wurde und es sich erneut unter anderen Angaben zur Person, Kontaktdaten oder Zahlungsdaten anmeldet,
  • im Fall eines groben Fehlverhaltens gegenüber Angestellten von EV-Trainings.

Vor der Kündigung aus wichtigem Grund ist diese schriftlich anzudrohen. Die vertragsbrüchige Partei ist schriftlich abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn die vertragsbrüchige Partei die vertragsgegenständliche Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. 

Befindet sich das Mitglied mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Verzug, ist EV-Trainings berechtigt, das Mitglied von der weiteren Nutzung der Schulungsplattform sowie von der Inanspruchnahme von Leistungen unverzüglich für den Zeitraum auszuschließen.

Mit Beendigung des Vertrages ist das Mitglied nicht mehr berechtigt, den Leistungsumfang der Mitgliedschaft oder Teile davon zu nutzen. 

Im Falle eines vorläufigen Ausschlusses oder einer außerordentlichen Kündigung bleiben weitergehende Ansprüche von EV-Trainings unberührt.

Verfügbarkeit der Schulungsplattform

EV-Trainings betreibt die Schulungsplattform im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Einen Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Schulungsplattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besitzt das Mitglied nicht. EV-Trainings wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls oder einer Störung des Systems die Nutzbarkeit möglichst schnell wiederherzustellen.

EV-Trainings wird seine registrierten Mitglieder nach Möglichkeit im Voraus über Leistungsunterbrechungen und deren voraussichtliche Dauer per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise informieren.

Haftung

Die Haftung von EV-Trainings auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeschränkt.

EV-Trainings haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Schulungskurse, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Mitglied die vertragsgemäße Nutzung der Schulungskurse ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Mitglieds oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

Soweit EV-Trainings dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die EV-Trainings bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die EV-Trainings bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Schulungskurses sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EV-Trainings.

EV-Trainings haftet nicht im Fall von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen jeder Art, Brand, Verkehrsunfälle, Krieg, Sabotage, Streiks und/oder Stromausfälle), die weder von EV-Trainings noch vom Mitglied in zumutbarer Weise abgewendet werden könnte.

Vertraulichkeit

Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei unter dem Mitgliedsvertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. 

Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen Vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 

Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die

  • der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Partei unter dem Mitgliedsvertrag erhalten hat, oder
  • die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat oder
  • die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, oder
  • ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden oder
  • die eine Partei gegenüber der empfangenden Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat.
Datenschutz

Die Parteien stimmen den Datenschutzbestimmungen, zu finden unter www.ev-trainings.com/datenschutz, von EV-Trainings zu.

Vertragsübernahme durch Dritte

EV-Trainings ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird dem Mitglied vier (4) Wochen vor Wirksamkeit der Übertragung in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Übertragung ist das Mitglied berechtigt, sich vom Mitgliedsvertrag zu lösen.

Widerruf

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Mitgliedsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@ev-trainings.com

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist senden.

Wenn Sie den Mitgliedsvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Mitgliedsvertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie bereits kostenpflichtige Inhalte im Leistungsumfang des widerrufenden Mitgliedsvertrages genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Mitgliedsvertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Schlussbestimmungen

Jede Partei hat die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit dem Abschluss und Vollzug des Mitgliedsvertrages und unter dem Mitgliedsvertrag getroffener sonstiger Vereinbarungen entstehen, selbst zu tragen, sofern nicht abweichend vereinbart. 

EV-Trainings ist bei Unternehmensmitgliedern, zur Schulung der Mitarbeiter und Angestellten, berechtigt, den Namen des Unternehmens und eine Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen in Pressemitteilungen und in sonstigen Marketing-Materialien zu veröffentlichen und zu verwenden. Es wird klargestellt, dass eine solche Nutzung keine Verletzung der Vertraulichkeitsregelungen dieser Nutzungsbedingungen darstellt.

Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu dem Mitgliedsvertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Mitgliedsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 

Sollten einzelne Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Mitgliedsvertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Mitgliedsvertrag lückenhaft ist. 

Der Mitgliedsvertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von EV-Trainings.

Diese Nutzungsbedingungen wurden zuletzt aktualisiert: Juni 2020

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an  info@ev-trainings.com.